Mitgliedschaft in der GK

Die Mitgliedschaft in der GK erlaubt ganz generell die Teilhabe an einem Netzwerk kognitionswissenschaftlich interessierter Wissenschaftler:innen und ist u.a. verbunden mit einer ermässigten Teilnahme an der Fachtagung der Gesellschaft. Darüberhinaus können Mitglieder an den verschiedenen Auszeichnungen und Förderprogrammen der Gesellschaft teilhaben und die Gesellschaft in vielfältigerweise mit gestalten, nicht zuletzt etwa durch die Übernahme von Ämtern in Vorsitz, Beirat oder einer der Kommissionen.

Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Kognitionswissenschaft (GK) kann online beantragt werden. Da die erbetenen Angaben auf das erforderliche Minimum beschränkt worden sind, benötigt das Ausfüllen des Antrags nur wenige Minuten. Zusätzlich ist im Falle von studentischen Mitgliedern (siehe unten) eine Immatrikulationsbescheinigung hochzuladen. Sie erhalten postwendend die Bestätigung einer drei-monatigen Probemitgliedschaft, mit der Sie beispielsweise Vergünstigungen beim Anmelden zur Fachtagung oder anderer Tagungen mit Vergünstigungen für GK Mitglieder erhalten können. Innerhalb von drei Monaten prüft der Vorstand, ob die Probemitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft überführt wird.

Es gibt zwei Sorten von Mitgliedschaften.

Ordentliche Mitglieder haben einen Masterabschluss (bzw. einen international äquivalenten Abschluss) oder eine Promotion auf dem Gebiet der Kognitionswissenschaft oder eines ihrer Nachbarfächer. Alternativ können Sie auch neben einem Masterabschluss (bzw. Äquivalenten) oder einer Dissertation in einem anderen Fach mindestens zwei weitere begutachtete, wissenschaftliche Publikationen zu einschlägigen kognitionswissenschaftlichen Themen aufweisen. Ordentliche Mitglieder haben alle üblichen Vereins- und Mitbestimmungsrechte.

Studentische Mitglieder sind in einem einschlägigen Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben. Studentische Mitglieder haben alle üblichen Vereinsrechte mit einer Ausnahme: Die studentische Mitgliedschaft ist daran gebunden, dass eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt wird. Beim ersten Anmelden bleibt der Nachweis für das Aufnahmejahr und zwei weitere Jahre gültig. Danach ist jedes Jahr unaufgefordert eine Immatrikulationsbescheinigung bis Ende Februar des Jahres hochzuladen, die dann für das gesamte Jahr als Nachweis gilt. Wird kein Nachweis des Studierendenstatus geliefert (auch nicht nach Mahnung), bleibt formal der Studierendenstatus erhalten, allerdings wird automatisch der volle Beitrag (wie für ordentliche Mitglieder) fällig.

Antrag auf
Mitgliedschaft

Beitrag

Die Mitgliederversammlung der GK hat die jährlichen Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt: 30 Euro für studentische Mitglieder, sowie 70 Euro für ordentliche Mitglieder.

Kündigung der Mitgliedschaft:

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, schreiben Sie bitte eine Email an schatzmeister@gk-ev.de. Beachten Sie bitte die dafür geltenden Fristen: Die Mitgliedschaft kann nur zum Ende des Kalenderjahres beendet werden (s. Satzung). Die Kündigungsfrist ist der 30. November.