Anträge/Beiträge

Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Kognitionswissenschaft (GK) kann per Formular (siehe unten) beantragt werden. Da die erbetenen Angaben auf das erforderliche Minimum beschränkt worden sind, braucht das Ausfüllen des Antrags nicht mehr als einige Minuten in Anspruch zu nehmen. Der ausgefüllte Antrag ist per Post einzusenden.

Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung der Anträge manchmal etwas Zeit in Anspruch nimmt (ca. 4-6 Wochen). Wenn der Aufnahmezeitpunkt z.B. wegen einer Tagung mit Vergünstigung für GK-Mitglieder kritisch ist, können Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen vorab per Email an schatzmeister(at)gk-ev.de senden.

Verfahren bei Neuantrag auf Mitgliedschaft:

  1. Entscheiden Sie, ob Sie eine studentische oder eine ordentliche Mitgliedschaft beantragen möchten (s. Satzung). Studentische Mitgliedschaften können nur von Studierenden in Bachelor-, Master- oder Diplomstudiengängen beantragt werden. Promovierende haben in der Regel einen „ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss“ (s. Satzung) und damit die Qualifikation für eine ordentliche Mitgliedschaft.
  2. Füllen Sie das Antragsformular für die studentische bzw. die ordentliche Mitgliedschaft aus. Sie können sich das Formular als PDF-Datei mithilfe Ihres Browsers auf Ihren Rechner holen und ausdrucken. Ein gedrucktes Formular kann bei Bedarf auch beim Schriftführer angefordert werden.
  3. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben!
  4. Erteilen Sie für die Abbuchung des jährlichen Mitgliedsbeitrags eine Einzugs­ermächtigung (SEPA-Mandat). Diese ist ebenfalls nur mit Ihrer Unterschrift gültig.
  5. Schicken Sie den Antrag und das SEPA-Mandat bitte per Post an die im Formular angegebene Adresse.
  6. Bei Antrag auf Aufnahme als studentisches Mitglied bitte nicht vergessen, eine aktuelle Studienbescheinigung beizufügen!

Verfahren bei Änderung oder Verlängerung der Mitgliedschaft, der Kontaktdaten oder der Einzugsermächtigung:

  • Wenn Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben und das nachträglich tun möchten, oder wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, nutzen Sie bitte das Formular, um ein SEPA-Mandat zu erteilen oder zu ändern.
  • Wenn Sie Ihre Kontaktdaten ändern wollen (Adresse, E-Mail-Adresse, etc.), schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Schriftführer (sf(at)gk-ev.de)
  • Wenn Sie Ihre studentische Mitgliedschaft verlängern wollen oder von einer studentischen auf eine ordentliche Mitgliedschaft wechseln möchten, kreuzen Sie bitte auf der ersten Seite des Antragsformulars “Änderungsantrag” an. Vergessen Sie bitte auch hier nicht Ihre Unterschriften und ggf. eine aktuelle Studienbescheinigung!

Beitrag

Die Mitgliederversammlung der GK hat die jährlichen Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt: 30 Euro für studentische Mitglieder, sowie 70 Euro für ordentliche Mitglieder.

Der GK-Vorstand bittet seit dem September 1999 alle Mitglieder, zur Entrichtung der jährlichen Mitgliedsbeiträge eine jederzeit widerrufbare Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese Modalität der Entrichtung erspart allen Beteiligten Zeit und Kosten. Wenn Sie nachträglich eine Einzugsermächtigung erteilen möchten, nutzen Sie bitte dieses Formular, um ein SEPA-Mandat zu erteilen oder zu ändern.

Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils am 1. Juli des laufenden Jahres von Ihrem Konto eingezogen. Bitte teilen Sie uns Kontoänderungen rechtzeitig mit.

Mitglieder, die noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, sollten Ihren Beitrag selbstständig bis zum 1. Juli des laufenden Jahres auf das Konto der GK überweisen. Sie erhalten keine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag, werden aber per E-Mail an den Zahlungstermin erinnert. Die Kontoinformation erhalten Sie auf Anfrage vom Schatzmeister (sm(at)gk-ev.de).

Da die Beiträge unter 200€ liegen, genügt ein vereinfachter Spendennachweis, um Ihren Beitrag steuerlich geltend zu machen. Beim Finanzamt reichen Sie bitte Ihren Kontoauszug ein, zusammen mit der Bescheinigung zur Gemeinnützigkeit der GK, die im Mitgliederbereich verfügbar ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur in Ausnahmefällen personalisierte Beitragsquittungen ausstellen können.

Kündigung der Mitgliedschaft:

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, können Sie das schriftlich per Post oder per E-Mail bei der Schatzmeisterin tun.

Beachten Sie bitte die dafür geltenden Fristen: Die Mitgliedschaft kann nur zum Ende des Kalenderjahres beendet werden (s. Satzung). Die Kündigungsfrist ist der 30. November.


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