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Antrag auf Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Kognitionswissenschaft
kann per Post beantragt werden. Da die erbetenen Angaben auf das
erforderliche Minimum beschränkt worden sind, braucht das Ausfüllen des Antrags
nicht mehr als einige Minuten in Anspruch zu nehmen.
Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel etwa einen Monat.
Wenn der Aufnahmezeitpunkt z.B. wegen einer Tagung mit Vergünstigung
für GK-Mitglieder kritisch ist, kann die Bearbeitung aber auch
schneller erfolgen.
Verfahren bei Neuantrag auf Mitgliedschaft:
Verfahren bei Änderung der Mitgliederkategorie
bzw. nachträgliche Erteilung einer Einzugsermächtigung:
Beitrag
Die Mitgliederversammlung der GK hat die Beiträge für 2007 und 2008 jeweils
wie folgt festgelegt: 30 Euro fuer studentische Mitglieder sowie 60 Euro fuer ordentliche Mitglieder.
Der GK-Vorstand bittet seit dem September 1999 alle Mitglieder, zur Entrichtung der
jährlichen Mitgliedsbeiträge möglichst eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Diese Modalität der Entrichtung erspart allen Beteiligten Zeit und Kosten.
Wenn Sie nachträglich eine Einzugsermächtigung erteilen möchten,
finden Sie hier ein Formular zur Einzugsermächtigung, das
Sie ausfüllen und per Post an den Schatzmeister schicken können.
Alternativ können Sie auch das Formular für Antrag/Änderung
der Mitgliedschaft drucken und den entsprechenden Abschnitt ganz unten auf der zweiten
Seite ausfüllen. Die Adresse ist auf beiden Formularen angegeben.
Mitglieder, die noch keine Einzungsermächtigung erteilt haben,
sollten Ihren Beitrag bis zur Jahresmitte (Juni) auf das Konto der GK
ueberweisen. Die Kontoinformationen entnehmen Sie bitte einem
aktuellen Schreiben des Schatzmeisters.
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